Antidiskriminierung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, bisher Antidiskriminierungsgesetz ist da – der Spaß ist vorbei!


Um was geht es beim Antidiskriminierungsgesetz?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, bisher ADG) Antidiskriminierungsgesetz (ADG) hat weitreichende Folgen für das Arbeits- und Vertragsrecht. Auf den Punkt gebracht heißt dies, dass z.B. ein Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, bei einer Diskriminierung wegen: des Geschlechts, des Alters, der Rasse, der Herkunft, der sexuellen Orientierung, der Religion oder der Weltanschauung gegen Sie als Arbeitgeber vor Gericht zu ziehen. Seit dem 18. August 2006 sind Sie z.B. gesetzlich dazu gezwungen, für alle Ihre Personalentscheidungen ein klares, differenziertes, realistisches und vor allem ein für dritte nachvollziehbares Anforderungsprofil als Grundlage Ihrer Entscheidungen zu verwenden. Sie sind dazu verpflichtet, auch im täglichen Umgang eine absolut diskriminierungsfreie Firmenkultur zu pflegen. Auch wenn sich dies so selbstverständlich anhört, gibt es eine Menge an Fallstricken. Sich an der neuen EU Richtlinie und dem geltenden deutschem Gesetz (AGG) zu orientieren, scheint nicht nur aus Imagegründen sondern auch wegen der Höhe der möglichen Sanktionen, die laut der EU Richtlinie 2000/78 abschreckend sein sollen, sinnvoll zu sein. Einer der unangenehmen Punkte ist, dass alleine der Anfangsverdacht eines diskriminierenden Verhaltens für eine Anzeige reicht, und Sie dann als Arbeitgeber oder dessen Vertreter in der Beweispflicht sind.


Damit Sie sicher sein können, antidiskriminierungsfrei zu sein, unterstützen wir Sie durch:

  • Informationsveranstaltungen und Seminare
  • Audits


Hier noch einige Links, die Sie über Diskriminierung informieren:

  • weitere Informationen
  • www.stop-discrimination.info      
  • Text ADG – Uni Regensburg (pdf)